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Ich frage Sie, was kann Baumschulen bei dieser Ausgangslage noch bewegen an einem erweiterten System zur Sicherstellung der Herkunftssicherheit mitzuarbeiten? Lassen Sie mich dazu das veränderte Marktverhalten zwischen Verwender und Anbieter analysieren.
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2. Marktverhalten - Produktionsstandorte - Handelsgewohnheiten
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2.1 Situationsdarstellung beim Verwender (Waldbesitzer) und Anbieter (Forstbaumschule) früher und heute
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2.1.1 Früher:
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Rahmenbedingungen:
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- Monokulturen (meist Nadelhölzer), hohe Wildstände, Kahlschläge oder Streifenkahlschläge, enge Pflanzverbände bedingen eine hohe Nachfrage nach wenigen homogenen Massensortimenten.
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Das engere Produktspektrum erlaubt in der Regel eine komplette Belieferung des Kunden aus regionaler Produktion.
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Auskömmliche Rabattrahmen, mitgetragen von den Verwaltungen, sichern kostendeckende Preise.
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Die Kunden-/Lieferantenbeziehung ist stark ausgeprägt (kaum Fluktuation).
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Absatzrisiken lassen sich von den Baumschulen besser einschätzen.
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Auswirkungen:
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- Der Preisdruck ist für die Anbieter deutlich geringer, die Motivation Forstpflanzen auf eigenen Flächen zu produzieren hoch, es werden deshalb auch Standortnachteile bei der süddeutschen Produktion in Kauf genommen.
- Der Pflanzenbedarf ist über den langen Anzuchtzeitraum von 3-4 Jahren nach Baumarten und Mengen besonders aber auch hinsichtlich der Herkünfte planbar.
- Die gezielt für die Stammkunden erfolgten herkunftsgerechten Anzuchten sind gesichert absetzbar.
- Das Risiko, Überhänge über den (überregionalen, bundesweiten oder gar internationalen) Handel absetzen zu müssen, besteht nur in sehr geringem Umfang.
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2.1.2 Heute:
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Rahmenbedingungen:
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Naturnaher Waldbau, Bevorzugung von Naturverjüngung, Miteinbeziehung von Wildlingen, weitere Pflanzverbände verursachen geringere und stark schwankende Pflanzennachfragen. Diese sind geprägt von vielen kleineren Partien mit verschiedenen Baumarten in unterschiedlichen Herkünften, Größen und Sortierungen.
- Globalisierte weniger überschaubare (Holz-) Märkte zwingen Nachfrager zu Ausgabenbegrenzungen und Einnahmeoptimierung, um wettbewerbsfähig zu bleiben.
- Die Kunden-/Lieferantenbeziehungen verändern sich vom Stammkunden zum Gelegenheitskunden. Pflanzeneinkäufe werden immer mehr über Ausschreibungen getätigt (überregionale Anbieter bieten oft preisgünstiger an, sei es durch Standortvorteile oder Handelsvorteile).
- Der Preisdruck (bis zu ruinösem Preiswettkampf) steigt für die Anbieter.
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Auswirkungen:
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Durch regionale Produktion kann eine Baumschule wegen der Vielfalt bei der Baumarten- und Sortimentsnachfrage in der Regel nur noch einen Teil der Kundenwünsche abdecken.
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Unsicherheit herrscht bei der Anbauplanung hinsichtlich der zu produzierenden Baumarten, den Prioritäten bei den Herkunftsgebieten und den Anzuchtmengen.
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Produktionen auf süddeutschen Standorten wirken sich wegen Restriktionen bei Klima, Böden und Löhnen nachteilig auf die Kostenstruktur aus.
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Die Anbieter können sich immer schwerer auf die vielfältigen Bedürfnisse "ihrer Kunden" einstellen. Die Absatzrisiken der Baumschulen für ihre Produkte steigen.
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Die Handelsquote steigt.
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Probleme dabei:
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- Das Marktverhalten der Geschäftspartner ist nicht mehr rückführbar.
- Ein zunehmender Pflanzenhandel über Landesgrenzen hinweg erschwert eine effektive Herkunftskontrolle. Sie verkommt zur reinen Plausibilitätsprüfung mit immer geringerer Trefferquote.
- Deutliche Verbesserungen ließen sich nur mit unverhältnismäßig hohem Personal- und Kostenaufwand bei den Kontrollbehörden erreichen.
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Folge:
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- Ein Kontrollsystem, das die zugesicherte Herkunft überprüfbar macht und weiterhin Vertrauen in die Produkte beim Abnehmer schafft, liegt im Interesse des Produzenten (Baumschule) wie auch des Abnehmers (Waldbesitzer).
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Ergebnis:
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- Auf gemeinsame Initiative der Landesforstverwaltung Baden-Württemberg, der Staatsforstverwaltung Bayern und der EZG "Süddeutschland" wird derzeit ein Ernte- und Anzuchtverfahren entwickelt, das die zugesicherte Herkunft überprüfbar macht.
- Träger und Besitzer des Verfahrens an dem alle interessierten Baumschulen aus dem Bundesgebiet teilnehmen können und dürfen, soll ein Verein sein.
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3. Umsetzung des Ernte- und Anzuchtverfahrens
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3.1 Anforderungen an das System
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- nachprüfbare Herkünfte und nachprüfbares transparentes Verfahren
- offenes Verfahren, d.h. die Teilnahme und spätere Zertifizierung muss für alle Betriebe, die die gesetzlichen Anforderungen an Forstsamen- und Forstpflanzenbetriebe erfüllen, möglich sein (offener Markt, keine Kartellbildung)
- unabhängige Zertifizierungsstelle
- schlanke Struktur
- Flexibilität bei der Verfahrensentwicklung
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3.2 Lösungsansatz: ZüF-Verein
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- Zertifizierungsverein für überprüfbare forstliche Herkunft.
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- Er ist Organisationsstelle und Träger der Umsetzung des Ernte- und
Anzuchtverfahrens. Wirkungsbereich des Vereins ist das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland.
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3.2.1 Gründe für eine Vereinslösung
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- Ein Verein ist eine demokratische Einrichtung mit gewählten Gremien. Wichtige Inhalte sind in der Satzung festgelegt und können nur durch die Mitgliederversammlung geändert werden. Die Vereinsorgane müssen sich an die Satzungsbestimmungen halten und ihre Zusammensetzung und Befugnisse sind dort festgelegt.
- Sichere Finanzierung der Startkosten aber auch von Entwicklungen, weil auf mehrere (viele?) Unternehmen aufteilbar.
- Hohe Akzeptanz bei den Abnehmern, weil sie über den Fachbeirat die Verfahrens- regeln mitbestimmen.
- Zumindest in der Startphase wird die Vereinslösung durch Mitglieder aus der Branche eher akzeptiert, als ein Lösungsansatz mit einem gewerblichen Anbieter. Dadurch mehr Teilnehmer und größeres Angebot an zertifizierbaren Pflanzen. Marktkonkurrenz wird gewährleistet.
- Verein arbeitet ohne Gewinnstreben und größtenteils ehrenamtlich.
Hinsichtlich der Kosten ist die Vereinslösung billiger und schlanker.
- Strikte Trennung in den Funktionen: Entwicklung = Fachbeirat, Organisation = Verein, Kontrolle = Zertifizierungsinstitution ist möglich. Bei einem gewerblichen Anbieter fehlt eine wirksame Trennung zwischen Organisation und Kontrolle, so dass sich gewerbliche Zertifizierungseinrichtungen in einigen Bereichen selbst kontrollieren.
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3.2.2 Zweck und Aufgaben des Vereins
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Der Zweck des Vereins ist es, für die Forstwirtschaft die Herstellung hochwertigen Vermehrungsgutes (Ausgangsmaterial) mit gesicherter und überprüfbarer Herkunft zu fördern, durch die Entwicklung, Förderung und Überprüfung entsprechender Verfahren. Durch Vergleich von Rückstandsproben des
Ausgangsmaterials und Produktproben lässt sich die Herkunft überprüfen. Seine Tätigkeit beschränkt sich auf Forstsamen und Forstpflanzen.
- Der Vereinszweck wird erreicht durch detaillierte Vorgaben der Ernte und Pflanzenanzucht, zu deren Einhaltung alle Teilnehmer am Verfahren verpflichtet sind. Diese Vorgaben werden von einem Fachbeirat entwickelt und laufend den aktuellen Erfordernissen und wissenschaftlichen Erkenntnissen angepasst. Das Verfahren beinhaltet auch regelmä0ige Prüfungen der äußeren Beschaffenheit am Saatgut, sowie stichprobenartige biochemisch-genetische Untersuchungen an Samen und Pflanzen zur Kontrolle (der Einhaltung).
- Der Verein unterhält zu diesem Zweck eine Organisation zur Verwaltung aller notwendigen administrativen Vorgänge (bspw. ID-Nummer, Bereitstellung des erforderlichen Ausstattungsmaterials). Die Dokumentation des Verfahrensablaufes und die Archivierung der erforderlichen Referenzproben unterliegt jeweils der Verantwortung der Teilnehmerfirmen, die Archivierung der Referenzproben über einen längeren Zeitraum hinweg muss noch abgestimmt werden.
- Genetisches Prüflabor, Zertifizierungsinstitution und Saatgutprüfungsstelle sind unabhängig vom Verein, werden von diesem jedoch ausgewählt und beauftragt.
- Der Verein ermöglicht es den Teilnehmern ein Identitätszertifikat (Prüfsiegel) für "überprüfbare forstliche Herkunft" bei einer vom Verein beauftragten unabhängigen Zertifizierungsinstitution zu erwerben, wenn die Verfahrensregeln eingehalten wurden und Rückstandsprobe mit Produktprobe verglichen werden kann.
- Die Vermarktung der nach den Regeln hergestellten oder zertifizierten Produkte erfolgt dezentral.
- Die Teilnahme am Verfahren der Herkunftssicherung und Zertifizierung steht Mitgliedern des Vereins wie ebenso Nichtmitgliedern gleichermaßen offen.
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3.3 Organe des Vereins
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3.3.1 Vorstand
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Zusammensetzung:
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Der Vorstand im Sinne des Paragraph 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden und einem 1. und einem 2. Stellvertreter.
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Der Vorsitzende und seine beiden Stellvertreter müssen während ihrer gesamten Amtszeit Mitglieder des Vereins sein und aus dem Kreis der Produzenten kommen.
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Aufgaben:
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Berufung eines Fachbeirates
- Beauftragung Saatgutprüfungsstelle, genetisches Prüflabor, Zertifizierungsinstitution
- Einberufung, Vorbereitung und Leitung der Sitzungen des Verwaltungsrates und der Mitgliederversammlung
- Aufsicht über die ordnungsgemä0e Verwendung der Mittel im Rahmen des Voranschlages
- Ausführung der Beschlüsse der Mitgliederversammlung
- Führung der laufenden Geschäfte
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3.3.2 Verwaltungsrat
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Zusammensetzung:
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Vorstand
- weitere Mitglieder aus dem Bereich der Abnehmer und der Wissenschaft
- Produzenten wird die Majorität eingeräumt, da sie die Risikoträger und materielle Träger des Verfahrens sind.
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Aufgaben:
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Festsetzung der Verfahrens- und Zertifizierungsregeln, insbesondere durch Beschlussfassung über die Empfehlungen des Fachbeirates
- Genehmigung der vom Fachbeirat beantragten Mittel
- Entscheidung über Aufnahme und Ausschluss von Mitgliedern
- Genehmigung des Haushaltsvoranschlags
- Festsetzung der Beiträge und Umlagen
- Vorbereitung der Vorlagen für die Mitgliederversammlung
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3.3.3 Fachbeirat
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Zusammensetzung:
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Ein Drittel aus dem Kreis der Wissenschaft
- Ein Drittel aus dem Kreis der Abnehmer
- Ein Drittel aus dem Kreis der Anbieter
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Aufgaben:
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Dem Fachbeirat obliegt insbesondere die Festlegung und laufende Aktualisierung der Verfahrensregeln für die Ernte, Anzucht, Lagerung und Dokumentation von zertifizierbarem Material, sowie der Labor-Prüfmethoden, die im Rahmen der Verfahrenskontrolle einzusetzen sind.
- Zur Weiterentwicklung des Systems und seiner Anpassung an neue wissenschaftliche Erkenntnisse kann der Fachbeirat die Vergabe von Forschungsaufträgen empfehlen. Kosten für Forschung und Entwicklung sind vom Verein zu bezahlen. Die Mittel sind vom Fachbeirat beim Verein zu beantragen und vom Verwaltungsrat zu genehmigen.
- Der Fachbeirat kann in Streitfällen als beratendes Gremium tätig werden (oder
hinzugezogen werden).
- Der Fachbeirat legt seine Entwicklungs- und Beratungsergebnisse dem
Verwaltungsrat zur Beschlussfassung vor.
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3.3.4 Mitgliederversammlung
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3.4 Kontrollinstanzen
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Unabhängig vom Verein:
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Saatgutprüfungsstelle
- Zertifizierungsinstitution
- Genetisches Prüflabor
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werden jedoch vom Verein beauftragt nach den Vorschlägen des Fachbeirates und nach finanziellen Gesichtspunkten (Vergleich von Kostenvoranschlägen bei gleicher wissenschaftlicher Qualifikation).
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3.4.1 Kontrolle innerhalb des Verfahrens
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3.4.1.1 Saatgutprüfungsstelle
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Sämtliche Proben (mit ID-Nummern) werden durch eine vom Verein beauftragte Saatgutprüfungsstelle untersucht, die anschließende Archivierung und Einlagerung der Proben erfolgt in Eigenverantwortung der Firmen, möglicherweise über den Verein bei einem noch festzulegenden Archiv.
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3.4.1.2 Zertifizierungsinstitution
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kontrolliert Einhaltung der Verfahrensregeln bei den Betrieben und im Verein
- vergibt bei Erfüllung der Voraussetzungen das Zertifikat
- veranlasst die Stichprobenuntersuchungen und Prüfungsfälle im Verfahren Die Prüfquote der Stichproben (biochemisch-genetische Untersuchungen) wird vorläufig bei 5 % angesetzt.
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3.4.1.3 Genetisches Prüflabor
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führt biochemisch-genetische Überprüfungen durch und meldet die Ergebnisse an die Zertifizierungsinstitution
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3.4.2 Kontrolle außerhalb des Verfahrens
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Berechtigte Dritte können Untersuchungen (Anlassüberprüfungen) außerhalb des Verfahrens durchführen lassen (Firma vergibt Lohnanzucht und lässt später die Pflanzen prüfen, Kontrollbeamter beantragt Prüfung um hoheitliche Aufgaben wahrzunehmen). Der Verein
muss dazu die entsprechenden Proben zur Kontrolluntersuchung herausgeben.
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3.5 Sanktionen
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werden nachträglich (nach Lieferung) bei einem zertifizierten Produkt Unregelmäßigkeiten festgestellt, muss rückwirkend das Zertifikat aberkannt werden und es greifen die Anspruchsgrundlagen auf Schadensersatz nach Produkthaftungsgesetz und nach BGB
- Renommeeverlust für Firmen
- vereinsinterne Regelungen gegen "schwarze Schafe" sollen erstellt werden
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Jedoch:
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ein Zwang zur Zertifizierung besteht nicht; die Pflanzen können auch als "normale" Pflanzen gemäß den Vorschriften des Forstsaatgutgesetzes verkauft werden
- die Verfahrenskette wird unterbrochen, sofern das Produkt außerhalb des
Wirkungsbereiches des Vereins produziert wird (außerhalb Bundesgebiet)
- ist die Verfahrenskette unterbrochen, wird kein Zertifikat erteilt
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3.6 Zugang zum Verfahren
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Grundsätzlich offen für Mitglieder und Nichtmitglieder des Vereins.
- ID-Nummer muss durch den Beernter beim Verein beantragt werden (gebühren- pflichtig).
- Die ID-Nummer steht am Anfang des Verfahrens, sie muss für alle Interessierten abrufbar sein (evtl. über Internet). Sie ist nur dem Antragsteller und später dem Hoheitsbeamten und der Zertifizierungsinstitution bekannt.
- Nichtmitglieder müssen beim Verein einen Antrag stellen, um ein Passwort zu erhalten, das zur Erlangung der ID-Nummer führt (zahlen höhere Gebühren).
- Bei der Ernte erfolgt die Probenahme im Bestand und die Verplombung erfolgt unter direkter Aufsicht der hoheitlichen Kontrolle.
- Versand der Proben unter Verantwortung der Teilnehmerfirma zur Saatgutprüfstelle.
- Ab dem Zeitpunkt, an dem die verplombte Probe zur Saatgutprüfung gelangt, erhält das Produkt den Status der "möglichen Überprüfbarkeit".
- Dieser Status bleibt die gesamte Produktionszeit bis zum Endprodukt hinweg erhalten, solange die Verfahrenskette nicht unterbrochen wird. Eine Anlassüberprüfung bzw. eine Zwischenzertifizierung oder
Stichprobenüberprüfung kann über den gesamten Produktionszeitraum erfolgen.
- Spätestens bei der Abgabe der Pflanzen an den Endabnehmer genügt der Status "mögliche Überprüfbarkeit" nicht mehr, sondern das Zertifikat muss beantragt werden, vorausgesetzt das Produkt soll zertifiziert verkauft werden.
- Das Damoklesschwert einer möglichen Überprüfung schwebt somit während der ganzen Produktionsdauer über den teilnehmenden Betrieben.
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3.7 Kosten
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Die Teilnehmerkosten am Verfahren betragen pro Probepartie voraussichtlich ca. 800,00 DM (Kosten für die Saatgutprüfung pro Partie 250,00 DM, Kosten für
biochemisch-genetische Prüfung ca. 5000,00 DM pro Analyse, die Analyse fällt bei jeder 20sten Probe an, Organisations- und Einlagerungsgebühr ca. 250,00 DM).
- Erntefirmen müssen wesentlichen Kostenanteil tragen (Entlastung für diese Firmen muss geschaffen werden).
- Getrennthaltung von wesentlich mehr Einzelpartien über den gesamten Produktionszeitraum, im Verkauf und im Versand (Kosten noch nicht kalkulierbar).
- Der Verein wird voraussichtlich Gebühren für jede am Verfahren teilnehmende Partie erheben. Darüber hinaus sind Vereinsabgaben denkbar, die sich am Verkaufs- erfolg orientieren. Die Regulierung der Zertifizierungskosten kann möglicherweise direkt zwischen Antragsteller und Zertifizierungsinstitution erfolgen.
- Nichtmitglieder zahlen keine Beiträge, dafür höhere Gebühren.
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Meine Damen und Herren, so könnte die Umsetzung einer Vereinslösung aussehen. Das Modell ist angedacht, zwischen den Vertretern der Landesforstverwaltung Baden-Württemberg, der Staatsforstverwaltung Bayern und den Forstbaumschulen der Erzeugergemeinschaft für Qualitätsforstpflanzen Süddeutschland e.V. Da es aber ausdrücklicher Wunsch der Abnehmerschaft ist, den Zugang zum Verfahren für alle fachlich geeigneten Betriebe offen zu halten, bleibt abzuwarten wie die Vorstellungen möglicher weiterer Interessenten und Mitinitiatoren des Vereins von außerhalb der EZG zu diesem Modell sein werden und auf welche Art und Weise letztendlich die Interessenten eine Umsetzung verwirklichen wollen.
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4. Absatzchancen für Forstpflanzen mit überprüfbarer Herkunft?
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Forstpflanzenbedarfsabschätzung
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a) Staatswald
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- Baden-Württemberg (98)
- Bayern (99)
- Bedarf Staatswald Baden-Württemberg , Bayern
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3,5 Millionen
- 10,0 Millionen
- 13,5 Millionen (incl. Eigenanzucht und Wildlingsgewinnung)
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ZüF-Pflanzen
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Variante I:
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Nachfrage 25 % des Gesamtbedarfes entspricht 3,4 Millionen Pflanzen
- Mehrpreis pro Pflanze (Annahme: 0,30 DM/Pflanze) entspricht:
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1,0 Mio. Mehrumsatz für den Anbieter bzw. Mehraufwand für den Nachfrager
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- Umsatz aufteilung:
- bei 10 BS 100.000 DM/BS
- bei 20 BS 50.000 DM/BS
- bei 30 BS 33.000 DM/BS
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Variante II:
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Nachfrage 40 % des Gesamtbedarfes entspricht 5,4 Millionen Pflanzen
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Mehrpreis pro Pflanze (Annahme: 0,30 DM/Pflanze) entspricht:
- 1,6 Mio. Mehrumsatz für den Anbieter bzw. Mehraufwand für den Nachfrager
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- Umsatz aufteilung:
- bei 10 BS 160.000 DM/BS
- bei 20 BS 80.000 DM/BS
- bei 30 BS 53.000 DM/BS
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Meine Damen und Herren, vorläufig scheint am Produktionsaufkommen für ZüF-Pflanzen Variante I Staatswald am wahrscheinlichsten.
Bei dieser Variante sind noch die Kosten aufzurechnen, die derzeit nicht bis ins letzte Detail kalkuliert werden können. Ersichtlich ist: Mögliche Erträge materieller Art können von den Baumschulen, zumindest vorläufig, nicht erwartet werden. Die Vorteile für Baumschulen liegen eher im Erhalt der Produktion auf regionaler Ebene, im Erhalt von Arbeitsplätzen und im Imagegewinn.
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Für den Waldbesitzer liegen die Vorteile ganz entscheidend darin, dass bei den ZüF-Pflanzen verbesserte Voraussetzungen für die Begründung gesunder, betriebssicherer und leistungsfähiger Wälder geschaffen werden. Mit ZüF-Pflanzen können standortsangepasste, herkunftsgesicherte Pflanzen am Markt erworben werden. Die Gefahr, ungeeignetes Saat- und Pflanzgut unbekannter oder zweifelhafter Herkunft zu erhalten, soll ausgeschlossen werden. Die Angepasstheit der ZüF-Pflanzen an die standörtlichen Bedingungen des Pflanzortes und deren Anpassungsfähigkeit an Umweltveränderungen, insbesondere in Zeiten starker anthropogener Umweltbelastungen, sind entscheidende Faktoren für die ökologische Stabilität der neuen Waldbaumpopulationen, sowie für den ökonomischen Erfolg der waldbaulichen Maßnahmen. Die Gewährleistung der Herkunftssicherheit forstlichen Vermehrungsgutes dient grundlegend der forstlichen Nachhaltigkeit und verschafft den einzelnen Forstbetrieben die Möglichkeit dauernd und optimal Holznutzungen, Infrastrukturleistungen und sonstige Güter zum Nutzen der gegenwärtigen und künftigen Generationen hervorzubringen.
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Wenn Sie nun einwenden, auch für Baumschulen könnten vorteilhafte Aspekte deutlich höher angesiedelt sein, wenn nur der Produktionsanteil für ZüF-Pflanzen höher angesetzt würde, dann sind dabei folgende Restriktionen zu beachten:
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Beerntungen nicht jedes Jahr bei allen Baumarten möglich und selbst dort, wo es möglich wäre, wird nicht immer eine Beerntung stattfinden (Anmeldefrist, beerntbare Bäume etc.).
- Witterungsbedingte, krankheitsbedingte Ausfälle bei ZüF - Pflanzen während der Produktionsdauer.
- Aus Risikoverteilungsgründen (Kosten- und Standortsgesichtspunkte) werden regionale Baumschulen aus Bayern und Baden-Württemberg auch künftig Anzuchten nicht ausschließlich auf die eigenen Betriebe konzentrieren (diese Anzuchten werden mit hoher Wahrscheinlichkeit weiterhin "normal" produziert bis erste Erfahrungen mit
"ZüF-Pflanzen" im eigenen Betrieb gesammelt sind).
- Minderung des Absatzrisikos, gemeint ist, dass Verkäufe von zu umfangreichen oder nicht nachgefragten Produktionen an den Handel aus Kostengründen eher als "normal" produzierte Pflanzen abzusetzen sind.
- Vorläufig große Ungewissheit, in welchem Umfang von den verschiedenen
Waldbesitzarten die Nachfrage nach ZüF-Pflanzen gefordert wird und ob dafür auch höhere Preise akzeptiert werden.
- Probelauf erst für die Baumarten Rotbuche, Eiche und Bergahorn abgeschlossen.
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Dennoch:
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Damit die ZüF-Pflanze eine Chance am Markt bekommt, braucht sie:
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- Initiatoren, Träger, Finanziers (auch staatliche Pflanzenproduzenten) für die
Vereinsgründung, die Zertifizierung und Weiterentwicklung des Verfahrens
- Anzuchtbetriebe, die bereit sind das Herstellungs- und Absatzrisiko zu tragen und das Produkt über 2 bis 4 Jahre Anzuchtzeit vorzufinanzieren
- Abnehmer, die bereit sind, eine ausreichende Menge ZüF-Pflanzen zu verwenden
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- Copyright:
- Roland Schlegel, 1. Vorsitzender der EZG "Süddeutschland" e.V., 89264 Weißenhorn
- Joachim Reis, Karl Schlegel KG,Baumschulen,88499 Riedlingen
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