Das Kabinett hat am 27. April der Vorlage des ML zur Organisationsreform der Landesforstverwaltung
zugestimmt. Bei der Forstreform handelt sich um ein die Überführung der Landesforstverwaltung zum 1.
Januar 2005 in eine Anstalt öffentlichen Rechts, die eine Reform der forstlichen Aufbauorganisation und die
Zusammenführung der forstlichen Versuchseinrichtungen Niedersachsens, Hessens und Sachsen-Anhalts
beinhaltet.
Die gegenwärtig 45 Niedersächsischen Forstämter sollen auf künftig 26, die 340 Revierförstereien auf 274 zusammengeführt werden. Die vorgesehene Personaleinsparung beträgt 25 Prozent des Stellenplans 2004. Es ist vorgesehen, der Anstalt das gesamte Staatswaldvermögen zu übertragen. Dazu gehörigen vorrangig der gesamte Wald des Landes sowie die bebauten Grundstücke. Damit verbunden soll die Anstalt das Recht bekommen, in den Grenzen der Landeshaushaltsordnung Grundstücke zu veräußern und zu kaufen. Die Aufsicht über die Anstalt liegt beim Landwirtschaftsministerium. Wie es weiter heißt, wird die Anstalt für den Produktbereich 1 (Produktion von Holz und anderen Erzeugnissen) bis 2007 noch Finanzhilfen benötigen und anschließend mindestens kostendeckend arbeiten. Dagegen werden die Produktbereiche 2 bis 5 (Schutz und Sanierung einschl. der forstlichen Arbeiten im Nationalpark Harz, Sicherung der
Erholungsfunktion, Leistungen für Dritte, Hoheits- und sonstige behördliche Aufgaben) wegen der besonderen
Gemeinwohlverpflichtung auch künftig vom Land finanziert. Dafür wird von einem jährlichen Finanzbedarf von
maximal 33 Millionen Euro ausgegangen, so dass sich der Gesamtzuschussbedarf der Landesforstverwaltung von 54 Millionen Euro in 2002 um 21 Millionen Euro pro Jahr verringern wird.