Bayerisches Kabinett verabschiedet Gesetzentwürfe für die Forstreform.


Die Staatsregierung hat bei ihrer zweitägigen Kabinettsklausur Mitte September in St. Quirin am Tegernsee das neue Waldgesetz für Bayern und das Gesetz zur Errichtung der Bayerischen Staatsforsten gebilligt. Staatswald darf danach nicht veräußert werden, er bleibt in staatlicher Hand. Die Gemeinwohlfunktionen des Waldes werden im Gesetz ausdrücklich verankert, ebenso der freie Zugang für alle Bürger in den Wald. 
Minister Miller weiter: „Die Behauptung, dass der Bayerische Staatswald künftig privatisiert wird, ist falsch.“ In Art. 18 des neuen Waldgesetzes wird ausdrücklich verankert, dass der Staatswald auf Dauer in öffentlich-rechtlicher Verantwortung zu belassen ist. Erlöse aus der Veräußerung von Forstvermögen sind wieder dem Grundstock zuzuführen und sollen bevorzugt für den Ankauf von Wald verwendet werden. 
Auch die Behauptung, dass mit der Forstreform Mischwälder abgeholzt werden, ist falsch. Das Gegenteil ist richtig. In Art. 18 des neuen Waldgesetzes wird ausdrücklich festgeschrieben, dass naturnahe, stabile und leistungsfähige Wälder erhalten und geschaffen werden müssen. 
Miller: "Der Ausbau der Mischwälder ist ökologisch erforderlich. Der Freistaat Bayern stellt jedes Jahr Millionenbeträge für den Umbau von Nadelholzbeständen in stabile Mischwälder zur Verfügung. Kein Mensch denkt daran, die Mischwälder abzuholzen." Miller unterstrich, dass Einsparungen durch den Abbau von Bürokratie gerade auch in den Aufbau stabiler Mischwälder reinvestiert werden sollen. Im Privat- und Kommunalwald werde auch weiterhin der Aufbau stabiler Mischwälder finanziell gefördert, so der Minister. 
Die Behauptung, dass mit der Forstreform Kahlschläge und massiver Maschineneinsatz im Wald kommen würden, ist laut Aussage von Minister Miller ebenso falsch. In Art. 14 des neuen Waldgesetzes wird ausdrücklich festgelegt, dass der Wald nachhaltig zu bewirtschaften und vor Schäden zu bewahren ist: Kahlhiebe im Hochwald sind zu vermeiden, der Waldboden und die Waldbestände sind bei der Waldbewirtschaftung pfleglich zu behandeln und die Wälder sollen bedarfsgerecht und naturschonend erschlossen werden. 
Der vom Kabinett gebilligte Entwurf des Gesetzes zur Errichtung der bayerischen Staatsforsten (Staats-orstengesetz) schreibt ebenfalls die Verpflichtung zur vorbildlichen Bewirtschaftung fest und verpflichtet die Bayerischen Staatsforsten auf die Grundsätze einer naturnahen Forstwirtschaft. Das Grundeigentum am Staatswald bleibt beim Freistaat Bayern, der neuen Anstalt wird lediglich ein Nutzungsrecht eingeräumt, wie Forstminister Miller betonte. 
Die jetzt vorgelegten Gesetzentwürfe der Staatsregierung zeigten, dass der Wald allen gemeinsam am Herzen liegt. Nach Angaben des Ministers ist die erste Lesung des Waldgesetzes und des Errichtungsgesetzes für die Bayerischen Staatsforsten im Landtag nach einer dreiwöchigen Verbandsanhörung für den 20. Oktober 2004 geplant. Miller erklärte, er habe sich mit Finanzminister Faltlhauser auch über alle Haushaltsfragen des Landwirtschafts- und Forstministeriums verständigt. Etwaige Betriebsdefizite im Staatsforst durch niedrige Holzpreise würden im Haushaltsvollzug aufgefangen. Miller: "Dabei ist eines klar: Die ökologischen Verpflichtungen beim Waldumbau im Waldgesetz und im Staatsforstengesetz werden in jedem Fall unabhängig von aktuellen Holzpreisen erfüllt." 

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