Neue Sortiermaße bei den Forstgehölzen und Jungpflanzen
Einheitliche Sortiermaße bei den forstlichen Laubgehölzen erleichtern künftig die Arbeit. Die von Pflanze zu Pflanze bisher unterschiedlichen Größenstaffelungen gehören ab sofort der Vergangenheit an.
Die Forstbaumschulverbände haben sich mit den Vertretern des BDB darauf geeinigt, die Größenstaffelungen der forstlichen Laubgehölze denen der Jungpflanzenware anzupassen.
Anhand der Sortiermaße können die Pflanzen eindeutig den Gruppen Jungware, Halbfertigware und
Fertigware zugeordnet werden.
Alle Handelsstufen, vom Produzenten bis zu den Abnehmergruppen, werden von dieser Einigung
profitieren. Die zum Teil irritierenden Überschneidungen der Sortiermaße fallen weg.
Auch im Hinblick auf eine künftige Einigung auf europäischer Ebene wird die getroffene Entscheidung von Vorteil sein. Eine Arbeitsgruppe des europäischen Baumschulverbandes befasst sich mit der Formulierung einheitlicher Qualitätsstandards. Eine einfache Regelung, wie sie ab jetzt in Deutschland gilt, hat die beste Chance, europaweit anerkannt zu werden.
Zusätzlich werden die Sortiergrößen 120-160 und 160-200 ersetzt durch die Größen 120-150, 150-180
sowie 180-220
Die Sortiermaße für Laubgehölzjungpflanzen werden in folgender Tabelle
zusammengefasst:
Der VDF e.V. wird durch entsprechende Veröffentlichungen in den Fachzeitschriften für eine weitere Publik- Machung der neuen Regelung sorgen. Es wird aber zusätzlich allen Mitgliedern empfohlen, die Kundschaft auf diese Änderungen hinzuweisen.