Pauschalierung in Forstbetrieben.


Das Haushaltsbegleitgesetz 2004 sah eine Änderung der Pauschale von 9% auf 7% vor. Und nicht nur das : Die Pauschalierung sollte in Zukunft nur noch bei Betrieben gelten, die ihren Gewinn nach Durchschnittsätzen (§ 13 a EStG) ermittelt haben. Das hätte zur Folge, dass alle anderen Betriebe normal umsatzsteuerpflichtig werden würden. Das Gesetz wurde vergangene Woche im Vermittlungsausschuss ohne Ergebnis beraten.
Nach neuesten Informationen ist der genannte Passus (Pauschalierung 7% statt 9% und Pauschalierung nur bei Betrieben, die ihren Gewinn nach Durchschnittsätzen ermitteln) im "letzten Moment" herausgenommen worden, so dass es erstmal beim Alten bleibt. (Aber die Reaktionen hierauf sind schon mal getestet worden.)

 

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